Legal-Fallen für nebenberufliche Gründerduos im Angestelltenjob
Du willst neben deinem Angestelltenjob gemeinsam mit einem Co-Founder gründen? In diesem Guide erfährst du, welche rechtlichen Fallen im DACH-Raum lauern – von Wettbewerbsverboten über IP-Rechte bis hin zu Arbeitszeit und Genehmigungspflichten – und wie du sie pragmatisch umgehst.
Vasper Team
11. Mai 2026
Legal-Fallen für nebenberufliche Gründerduos im Angestelltenjob
Nebenberuflich gründen klingt erstmal nach dem perfekten Setup: Sicherheit durch den Job, Experimentierfläche im Side-Hustle, dazu ein Co-Founder, der dich ergänzt. Genau so starten viele erfolgreiche Startups – gerade im DACH-Raum. Aber: Rechtlich ist das Minenfeld.
Wenn du und dein (potenzieller) Co-Founder aktuell angestellt seid, habt ihr nicht nur gegenüber euch selbst Pflichten, sondern auch gegenüber euren Arbeitgebern. Und diese Pflichten werden in der Praxis oft grob unterschätzt – bis es knallt: Abmahnungen, fristlose Kündigung, Streit um IP-Rechte am Produkt, sogar Schadensersatzforderungen.
In diesem Artikel schauen wir uns an, welche rechtlichen Fallen für nebenberufliche Gründerduos im Angestelltenjob wirklich relevant sind – speziell im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Du bekommst keine sterile Juravorlesung, sondern einen praxisnahen Leitfaden mit Checklisten und konkreten Handlungsschritten.
Was du aus diesem Artikel mitnimmst:
- Welche Klauseln in deinem Arbeitsvertrag du unbedingt verstehen musst
- Wie Wettbewerbsverbote und Nebentätigkeits-Regelungen dein Side-Hustle einschränken können
- Wie ihr im Gründerduo IP-Rechte sauber regelt, bevor es später teuer wird
- Wie du Arbeitszeit, Ressourcen & Loyalität so trennst, dass du nicht angreifbar bist
- Praktische Checkliste, bevor du mit deinem Co-Founder loslegst
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er soll dir helfen, Risiken früh zu erkennen und klügere Entscheidungen zu treffen.
1. Dein Arbeitsvertrag ist die Basis – nicht dein Bauchgefühl
Die meisten nebenberuflichen Gründerduos starten mit einer simplen Annahme: "Solange ich in meiner Freizeit an der Idee arbeite, ist alles okay." Das ist leider oft falsch. Dein Arbeitsvertrag und die zugrunde liegenden Gesetze sind maßgeblich dafür, was du darfst und was nicht.
1.1 Diese Klauseln musst du als Gründer kennen
Im typischen Arbeitsvertrag im DACH-Raum finden sich einige Klauseln, die für dich als angehenden Gründer kritisch sind:
- Nebentätigkeitsklausel – Regelt, ob du überhaupt nebenbei arbeiten darfst und ob du das genehmigen lassen musst.
- Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses – Verbietet dir, mit deinem Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten.
- Geheimhaltung / Vertraulichkeit – Verbietet die Nutzung von internen Informationen für eigene Zwecke.
- IP-/Erfindungsklauseln – Regeln, wem Ideen, Entwicklungen oder Code gehören, den du im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit erstellst.
Wenn du diese Passagen nicht genau kennst, bewegst du dich blind. Dein Co-Founder übrigens auch.
1.2 Unterschiedliche Rechtslagen in D, A und CH – kurz & pragmatisch
Ohne in komplette juristische Detailtiefe zu gehen, hilft eine grobe Orientierung:
- Deutschland: Starke Regelungen zu Arbeitnehmererfindungen, relativ klare Vorgaben zu Nebentätigkeiten. Wettbewerbsverbote nach Ende des Arbeitsverhältnisses sind nur mit Karenzentschädigung wirksam, während des Jobs gilt Treuepflicht.
- Österreich: Ähnlich, aber weniger detaillierte Kodifizierung im Vergleich zu Deutschland. Treuepflicht und Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses spielen ebenfalls eine starke Rolle.
- Schweiz: Flexibler Arbeitsmarkt, gleichzeitig kann ein vertragliches Konkurrenzverbot relativ weit reichen, solange es zeitlich, geografisch und sachlich begrenzt ist.
Der gemeinsame Nenner: Dein Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass du nicht gegen ihn arbeitest und seine Ressourcen schützt.
1.3 Quick-Check: Wie riskant bist du unterwegs?
Stell dir (und deinem Co-Founder) diese Fragen:
- Hast du deinen aktuellen Arbeitsvertrag in den letzten 30 Tagen wirklich gelesen – inklusive Anlagen?
- Gibt es eine explizite Nebentätigkeitsklausel? Wenn ja: genehmigungspflichtig oder nur anzeigepflichtig?
- Bist du in einem Bereich angestellt, der mindestens grob mit deiner Startup-Idee konkurriert?
- Entwickelst du etwas (Software, Hardware, Methoden), das in den Kompetenzbereich deines Arbeitgebers fällt?
Wenn du mehr als eine dieser Fragen mit "Ja" beantwortest, solltest du besonders aufmerksam weiterlesen.
2. Nebentätigkeit & Genehmigung: Brauchst du grünes Licht?
Viele Gründerduos ignorieren das Thema Nebentätigkeit, um unangenehme Gespräche mit dem Chef zu vermeiden. Das kann funktionieren – bis es schiefgeht. Besonders heikel wird es, wenn du später gekündigt wirst und der Arbeitgeber nachträglich die Gründung entdeckt.
2.1 Was ist überhaupt eine Nebentätigkeit?
Eine Nebentätigkeit ist jede entgeltliche oder unternehmerische Tätigkeit außerhalb deines Arbeitsverhältnisses. Ob dein Startup schon Umsätze macht oder "nur" Produkt baut, ist rechtlich oft zweitrangig – die unternehmerische Aktivität zählt.
Wenn du mit deinem Co-Founder ein Unternehmen gründest, eine UG/GmbH/AG gründest oder auch nur systematisch an einem Produkt arbeitest, kann das schon als Nebentätigkeit gelten.
2.2 Genehmigungspflicht vs. bloße Anzeige
Der entscheidende Unterschied:
- Anzeigepflicht: Du musst den Arbeitgeber informieren, brauchst aber keine explizite Zustimmung, solange deine Nebentätigkeit seine Interessen nicht beeinträchtigt.
- Genehmigungspflicht: Du darfst erst starten, wenn du eine ausdrückliche Erlaubnis bekommen hast.
In vielen Verträgen steht sinngemäß: "Jede Nebentätigkeit ist vor Aufnahme anzuzeigen und bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers." Das gibt deinem Arbeitgeber viel Spielraum, aber er darf die Genehmigung nicht willkürlich verweigern. Beeinträchtigt du seine berechtigten Interessen nicht (kein Wettbewerb, keine Beeinträchtigung deiner Leistungsfähigkeit), muss er in der Regel zustimmen.
2.3 Wie du das Thema smart adressierst
Pragmatischer Ansatz:
- 1. Vertrag checken: Suche nach "Nebentätigkeit", "Nebenbeschäftigung", "Genehmigung".
- 2. Risikoprofil einschätzen: Ist eure Idee komplett außerhalb des Geschäftsfelds deines Arbeitgebers? Baust du z.B. eine Fitness-App, während du in einer Versicherung arbeitest? Geringeres Risiko.
- 3. Neutrale Beschreibung wählen: Wenn du Genehmigung einholen musst, formuliere so allgemein wie möglich, aber wahrheitsgemäß (z.B. "ich möchte ein nebenberufliches Softwareprojekt im Bereich Produktivitäts-Apps verfolgen").
- 4. Schriftliche Bestätigung einholen: Keine mündlichen "wird schon passen"-Deals. Kurze E-Mail mit Bitte um Freigabe, klare Beschreibung als nicht konkurrenzierende Nebentätigkeit.
Im Gründerduo solltet ihr offen darüber sprechen, wie jeder von euch das Thema beim Arbeitgeber handhabt. Wenn eine Person gar keine Nebentätigkeit anmelden darf (z.B. im öffentlichen Dienst), braucht ihr einen Plan B – vielleicht startet ihr mit Rollenverteilung oder anderer Equity-Struktur.
3. Wettbewerbsverbot & Corporate IP: Wenn dein Arbeitgeber plötzlich Mitgründer ist
Eines der größten Risiken für nebenberufliche Gründerduos: Du oder dein Co-Founder entwickelt etwas, das juristisch gesehen gar nicht euch gehört, sondern eurem Arbeitgeber. Das betrifft insbesondere Tech-Startups und produktlastige Businesses.
3.1 Wettbewerbsverbot während des Jobs: Was du auf keinen Fall tun solltest
Während dein Arbeitsverhältnis läuft, bist du zur Treuepflicht verpflichtet. In Praxis heißt das:
- Du darfst deinem Arbeitgeber keinen direkten Wettbewerb machen.
- Du darfst keine Kunden abwerben.
- Du darfst keine vertraulichen Informationen nutzen (Preise, Roadmaps, Strategien).
Wenn du z.B. aktuell bei einem HR-Software-Unternehmen angestellt bist und mit deinem Co-Founder eine HR-Analytics-Plattform bauen willst, bist du in der roten Zone. Selbst wenn euer Produkt anders ist, kann der Arbeitgeber argumentieren, dass ihr in derselben Branche unterwegs seid.
Konsequenzen können sein: Abmahnung, Kündigung, Unterlassungsklage, Schadensersatz.
3.2 IP-Zuordnung: Wem gehört der Code?
Besonders heikel: Intellectual Property (IP). In Deutschland z.B. regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz, dass Erfindungen im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit deinem Arbeitgeber gehören können – sofern er sie in Anspruch nimmt. Ähnliche Konzepte gibt es in Österreich und der Schweiz.
Praktisch bedeutet das:
- Schreibst du als angestellter Entwickler Code, der direkt mit deinem Job zusammenhängt, kann dieser Code deinem Arbeitgeber gehören – selbst wenn du ihn nachts zu Hause schreibst.
- Entwickelst du ein Produkt, das nah an der Wertschöpfung deines Arbeitgebers dran ist, kann er Anspruch anmelden oder zumindest Ärger machen.
Besonders gefährlich ist, wenn ihr im Gründerduo "einfach mal loscodet" und später Investoren an den Tisch holt. Spätestens im Due Diligence stellen sie die Frage: "Könnte irgendein Arbeitgeber Rechte an eurem Produkt geltend machen?" Wenn die Antwort nicht glasklar "Nein" ist, habt ihr ein massives Problem.
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3.3 Do's & Don'ts zur IP-Sauberkeit
Don’t:
- Keinen einzigen Code-Snippet aus Projekten deines Arbeitgebers wiederverwenden.
- Kein internes Know-how (Architekturen, Algorithmen, geheime Methoden) 1:1 übertragen.
- Nicht auf Arbeitsgeräten des Arbeitgebers (Laptop, Tools, VPN) für dein Startup arbeiten.
Do:
- Strikte Trennung: Eigene Hardware, eigene Accounts, eigene Tools für dein Startup.
- Möglichst klare thematische Distanz zur Produktwelt deines Arbeitgebers.
- Bei kritischen Überschneidungen: Frühzeitig mit einem spezialisierten Anwalt sprechen.
Im Gründerduo sollte klar dokumentiert sein, wer was entwickelt hat und wann. Ein einfaches, datiertes Repository, in dem ihr eure Commits trackt, ist Gold wert, falls es später zu Diskussionen kommt.
4. Arbeitszeit, Gesundheit & Überlastung: Legal ist nicht alles – aber ohne Legal ist alles nichts
Nebenberufliches Gründen bedeutet oft 40 Stunden Job + 20–30 Stunden Startup. Das ist nicht nur herausfordernd für deine Gesundheit, sondern kann auch rechtlich heikel werden – Stichwort Arbeitszeitgesetze.
4.1 Arbeitszeitgesetze: Was viele übersehen
In Deutschland etwa gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das u.a. maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten sowie Ruhezeiten regelt. Ähnliche Vorschriften gibt es in Österreich und der Schweiz. Diese Gesetze beziehen sich auf Gesamtarbeitszeit, nicht nur auf deinen Hauptjob.
Wenn du also 40 Stunden angestellt arbeitest und zusätzlich 30 Stunden an deinem Startup, bewegst du dich schnell außerhalb des rechtlich Zulässigen. Praktisch wird das selten streng kontrolliert – aber im Streitfall (z.B. bei einem Arbeitsunfall oder Burnout) kann das relevant werden.
4.2 Loyalität vs. Leistungsfähigkeit
Arbeitgeber können argumentieren, dass deine Nebentätigkeit deine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Wenn du regelmäßig übermüdet zur Arbeit kommst und deine Performance sichtbar leidet, wächst das Risiko einer Abmahnung oder Kündigung.
Für dich und dein Gründerduo heißt das:
- Plant euer Tempo realistisch. Ihr baut keinen Unicorn in drei Monaten neben einem 40-Stunden-Job.
- Setzt klare Time-Boxes: z.B. 10–15 Stunden pro Woche pro Person, statt "immer, wenn Zeit ist".
- Plant Pausen und Regenerationsphasen ein – Burnout hilft weder dir noch deinem Startup.
4.3 Side-Hustle-Phasen bewusst designen
Ein pragmatischer Ansatz für Gründerduos im Angestelltenjob:
- Phase 1 (0–3 Monate): Discovery & Validierung – User-Interviews, Problemverständnis, erste Prototypen, wenige Stunden pro Woche.
- Phase 2 (3–9 Monate): MVP & erste Traction – begrenzte Development-Zeit, strukturierte Sprints, klare Wochenziele.
- Phase 3 (9–18 Monate): Proof & Pre-Seed – irgendwann muss eine Person primär ins Startup wechseln, um ernsthaft zu skalieren.
Legal gesehen bist du in Phase 1 oft noch relativ safe (sofern keine Konkurrenz zum Arbeitgeber), Phase 2 und 3 sollten deutlich bewusster designt werden – auch mit Blick auf Kündigungsfristen und mögliche Karenzzeiten.
5. Co-Founder-Vertrag & Equity: Regelt das, bevor es ernst wird
Selbst wenn ihr rechtlich sauber gegenüber euren Arbeitgebern unterwegs seid, lauert die nächste Falle im Inneren des Gründerduos: Konflikte um Rollen, Commitment und Anteile.
5.1 Warum gerade nebenberufliche Gründerduos anfällig sind
In der Side-Hustle-Phase haben Co-Founder oft unterschiedliche Realitäten:
- Eine Person investiert 20 Stunden pro Woche, die andere 5.
- Eine Person kann beruflich flexibel reduzieren, die andere hängt in einer 60-Stunden-Kanzlei.
- Eine Person trägt das finanzielle Risiko (z.B. kündigt früher), die andere bleibt länger im Job.
Wenn ihr Equity einfach 50/50 aufteilt, ohne diese Unterschiede zu adressieren, legt ihr den Grundstein für spätere Frustration.
5.2 Mindest-Setup für euren Co-Founder-Vertrag
Auch wenn ihr noch keine Gesellschaft gegründet habt, solltet ihr zumindest ein Founders Agreement aufsetzen. Kernelemente:
- Rollen & Verantwortungsbereiche – Wer ist wofür zuständig (Produkt, Tech, Sales, Fundraising)?
- Commitment-Erwartung – Wie viele Stunden pro Woche, welche Meilensteine, ab wann wird ein Fulltime-Commit erwartet?
- Vesting – Anteile werden über Zeit verdient (z.B. 4 Jahre mit 1 Jahr Cliff), um Trittbrettfahrer zu vermeiden.
- IP-Zuordnung – Alles, was im Rahmen des Startups entwickelt wird, gehört der späteren Gesellschaft, nicht der Einzelperson.
Dieses Agreement ist nicht nur juristisch wichtig, sondern auch ein Reality-Check: Wenn ihr es nicht schafft, offener über diese Themen zu reden, ist das ein frühes Warnsignal für eure Co-Founder-Fit.
5.3 Transparenz über Arbeitgeber-Risiken
Extrem wichtig: Ihr müsst euch gegenseitig offenlegen, welche Restriktionen eure Arbeitsverträge euch auferlegen.
- Hat jemand ein strenges Wettbewerbsverbot?
- Gibt es Branchen, in denen keine Nebentätigkeit erlaubt ist (z.B. bestimmte Beratungen, Banken)?
- Besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung, das den Einstieg ins Startup verzögert?
Wenn ihr das nicht offen auf den Tisch legt, kann das später zu massiven Verzögerungen führen – etwa wenn ein Co-Founder rechtlich gebunden ist und nicht Vollzeit ins Startup wechseln kann, obwohl ihr das braucht.
6. Praktische Checkliste: Legal-Sauberkeit für nebenberufliche Gründerduos
Um das Ganze greifbar zu machen, hier eine konkrete Checkliste für dich und deinen (potenziellen) Co-Founder. Geht sie gemeinsam durch.
6.1 Vor dem Start
- Arbeitsverträge lesen: Beide lesen ihre Verträge komplett (inkl. Anhänge).
- Nebentätigkeitsregelung klären: Müssen wir anzeigen oder genehmigen lassen?
- Branchenkonflikt prüfen: Ist unsere Idee im direkten oder engen Umfeld unserer Arbeitgeber?
- IP-Klauseln prüfen: Gibt es spezielle Regelungen zu Entwicklungen außerhalb der Arbeitszeit?
6.2 Während der Side-Hustle-Phase
- Saubere Trennung der Ressourcen: Eigene Laptops, keine Nutzung von Arbeitgeber-Software.
- Kein Zugangsmissbrauch: Keine internen Daten des Arbeitgebers für euer Startup nutzen.
- Arbeitszeit im Blick behalten: Regelmäßige Selbst-Checks zur Gesamtarbeitszeit und Gesundheit.
- Progress-Reviews: Alle 2–3 Monate kurz prüfen: Hat sich unser Risiko verändert (z.B. Kunden, Markt, Sichtbarkeit)?
6.3 Vor der Gründung der Gesellschaft
- Founders Agreement aufsetzen mit Rollen, Vesting, IP-Regelungen.
- Rechtsberatung einholen, wenn: starke Branchenüberschneidung, komplexe IP-Themen, bereits erste Umsätze/Kunden im relevanten Markt des Arbeitgebers.
- Exit-Szenarien besprechen: Was passiert, wenn eine Person im Job bleiben muss oder rausfällt?
Je früher ihr diese Punkte sauber adressiert, desto leichter wird später das Gespräch mit Investoren, Accelerators oder potenziellen Corporate-Partnern. Ihr wirkt vorbereitet – nicht naiv.
Fazit: Nebenberuflich im Duo gründen – mutig, aber nicht blind
Im DACH-Raum starten unzählige starke Startups genau so, wie du es wahrscheinlich gerade planst: zwei ambitionierte Menschen, beide im Angestelltenjob, die nebenbei ein Produkt bauen. Das ist oft der realistischste Weg, um erste Traktion aufzubauen, ohne sofort alles zu riskieren.
Aber: Der Preis für Ignoranz in rechtlichen Fragen kann hoch sein. Plötzliche Kündigung, Streit mit dem Arbeitgeber, verlorene IP, zerrüttete Co-Founder-Beziehungen – all das sehen wir im Ökosystem immer wieder. Und fast immer ließe es sich vermeiden, wenn früh ein paar unangenehme, aber notwendige Gespräche geführt würden.
Deine To-dos aus diesem Artikel:
- Lies deinen Arbeitsvertrag heute komplett – nicht überfliegen, wirklich lesen.
- Setz dich mit deinem (potenziellen) Co-Founder zusammen und besprecht offen eure vertraglichen Einschränkungen.
- Trennt konsequent Arbeitgeber-Ressourcen von eurem Startup.
- Dokumentiert eure IP und regelt sie sauber in einem Founders Agreement.
Wenn ihr das hinbekommt, steht einem starken, professionellen Side-Hustle kaum etwas im Weg. Und genau dann lohnt es sich auch, bewusst nach einem Co-Founder zu suchen, der nicht nur menschlich, sondern auch rechtlich gut zu dir passt.
Die meisten Gründer fallen nicht über die ganz großen Skandale, sondern über kleine, ignorierte Vertragszeilen.
Wenn du aktuell noch solo unterwegs bist oder merkst, dass dein aktueller Co-Founder nicht der ideale Fit ist, lohnt sich der Blick auf deine Optionen.
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